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NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE SAAS (SOFTWARE AS A SERVICE) DER CAULIFLOWER GMBH & CO. KG
LAST UPDATED: DECEMBER, 16 2021

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service (im Folgenden „SaaS“), welche von der Cauliflower GmbH & Co. KG (im Folgenden: „Cauliflower“) als Dienstleistung über das Medium Internet ausschlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden: „Kunden“) bereitgestellt wird.

1.2 Diese Vertragsbedingungen, einschließlich der einbezogenen Leistungs- und Verfügbarkeitsbeschreibung sowie des Preisverzeichnisses, gelten ausschließlich. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Cauliflower diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1 Cauliflower überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses einen Zugang zu der SaaS zur entgeltlichen und eigenverantwortlichen Nutzung nach den vorliegenden Bedingungen. Cauliflower treffen hierbei ausschließlich die in dieser Vereinbarung bezeichneten Pflichten. Etwaige vorvertragliche Kommunikation zwischen den Parteien hat auf die Soll-Beschaffenheit der Leistungen keinen Einfluss.

2.2 Die SaaS wird von Cauliflower als Cloud-basierter Dienst betrieben. Cauliflower ermöglicht dem Kunden, die SaaS über eine Internetverbindung für eigene vertragsgemäße Zwecke zur Analyse eigener Daten zu nutzen. Die SaaS sowie der hierfür erforderliche Cloud-Speicherplatz werden von Cauliflower nach Maßgabe der vom Kunden erworbenen Credits (siehe hierzu unter § 5) bereitgestellt. Jegliche von Cauliflower bereitgestellte Systeme innerhalb der SaaS mit Ausnahme der Zahlungsdienste, der Sprachidentifizierung und der Übersetzung werden ausschließlich auf BSI C5-zertifizierten Servern mit Standort in Deutschland gehostet.

2.3 Im Übrigen ergibt sich die von Cauliflower geschuldete Leistung aus der jeweils aktuellen Leistungs- und Verfügbarkeitsbeschreibung.

2.4 Cauliflower erbringt die genannten Dienstleistungen mit der angemessenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine Garantie für die Richtigkeit bzw. Güte der Ergebnisse aus der KI-gestützten Datenauswertung, insbesondere der maschinellen Spracherkennung und Übersetzung, übernimmt Cauliflower nicht.

2.5 Cauliflower kann aktualisierte Versionen der SaaS bereitstellen.
In diesem Fall wird Cauliflower den Kunden über de Aktualisierung und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.

2.6 Cauliflower wird dem Kunden auf Anfrage in angemessenen Zeitabständen eine Übersicht über die aktuellen Daten zur Verfügbarkeit der SaaS zur Verfügung stellen.

2.7 Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, werden von Cauliflower nicht geschuldet. Cauliflower treffen ferner hinsichtlich der Kunden- und Nutzerdaten keine Verwahrungs- und Obhutspflichten.  Cauliflower schuldet auch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden bzw. Nutzers und dem Übergabepunkt. Funktionen im Rahmen der Softwarenutzung, die den üblichen Bedingungen entsprechend durch den Nutzer-Rechner geleistet werden (insbesondere die Darstellung der Analyse-Grafiken), hängen ausschließlich von der Leistungsfähigkeit des Nutzerrechners ab.

§ 3 Verfügbarkeit

3.1 Die Parteien sind sich einig, dass die Anbindung an das Internet, soweit aus diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht, grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden liegt und nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs ist. Sie sind sich ferner darüber einig, dass Cauliflower über zumutbare Wartezeiten hinaus nicht garantieren kann, dass die SaaS zu jeder Zeit erreichbar ist.

3.2 Den Parteien ist insbesondere bewusst, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von Cauliflower erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Cauliflower liegen. Hierunter fallen insbesondere (aber nicht ausschließlich) Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Cauliflower handeln, von Cauliflower nicht beeinflussbare technische Bedingungen der Internetfunktionalität sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden bzw. den jeweiligen Nutzern verwendete Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der SaaS haben. Derartige Einflüsse haben keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von Cauliflower erbrachten Leistungen.

3.3 Im Übrigen ergibt sich die von Cauliflower geschuldete Leistung aus dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis.

3.4 Die angegebene Mindestverfügbarkeit kann sich gegebenenfalls ohne hinreichende Einwirkungsmöglichkeiten von Cauliflower ändern und die nach der vorherrschenden Rechtsauffassung erforderliche Mindestverfügbarkeit unterschreiten. Cauliflower ist unter diesen Umständen objektiv-technisch daran gehindert, dem Kunden höhere Verfügbarkeiten der SaaS zu gewährleisten. Der Kunde erkennt diesen Umstand an und verzichtet darauf, Ansprüche und Rechte infolge unzureichender Mindestverfügbarkeit gegenüber Cauliflower geltend zu machen, sofern dieser eine aus der im Einzelfall zu ermittelnde angemessene Mindestverfügbarkeit nicht unterschreitet.

§ 4 Accounts, Nutzungsumfang

4.1 Der Kunde erhält nach erfolgreicher Registrierung einen Nutzer-Account, welcher über von ihm zu generierende Zugangsdaten (E-Mail und Passwort) geschützt ist. Dieser Account ist an eine vom Kunden zu bestimmende Einzelperson bzw. einen Admin-Nutzer geknüpft und darf von dieser bzw. diesem während der Laufzeit des Vertrages mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. App) zur vertragsgemäßen Bedienung der SaaS genutzt werden. Der jeweils berechtigte Nutzer kann im Rahmen seines Verantwortungsbereiches   andere registrierte Nutzer der Cauliflower SaaS zur Kollaboration an einem Projekt einladen.

4.2 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur zu den in diesem Vertrag vereinbarten Zwecken und nur durch den jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Die Parteien sind sich einig, dass der Kunde für die vertragsgemäße Nutzung und die Sicherung der von ihm eröffneten Accounts vor unbefugtem Zugriff die alleinige Verantwortung trägt.

4.3 Nur soweit die vertragsgemäße Nutzung der SaaS der Einräumung von Nutzungsrechten zwingend bedarf, räumt Cauliflower dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Benutzeroberfläche der SaaS zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die SaaS für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Der Kunde darf die geschützten Bestandteile der SaaS einschließlich der Benutzeroberflächen nur vervielfältigen, wiedergeben und/oder bearbeiten, soweit dies durch eine bestimmungsgemäße Nutzung nach den geltenden Vertragsbedingungen abgedeckt ist. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder an Teilen hiervon, räumt Cauliflower nicht ein. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die Software oder Teile davon an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Art und Weise für Dritte zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile hiervon zu "reverse engineeren", zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

4.4 Cauliflower ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

4.5 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs hat der Kunde Cauliflower auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Auskünfte zur Geltendmachung der hieraus resultierenden Ansprüche zu erteilen, insbesondere den Namen und die Anschrift des verantwortlichen Nutzers oder Dritten mitzuteilen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung der in Anspruch genommenen SaaS-Dienste erfolgt über ein Credit-System. Der Kunde erhält während der anfänglichen Testphase von 30 Tagen einmalig 500 Credits zur kostenfreien Verfügung, welche er in geeignete Funktionen der SaaS investieren kann. Nach Ablauf der Testphase hat der Kunde die weitere Nutzung der SaaS über den Erwerb von weiteren Credits über seinen Account zu vergüten. Diese Credits fungieren als Währung, welche der Kunde jeweils in der für seine Analysezwecke erforderlichen Menge im Voraus erwirbt und sodann in die von ihm gewünschten Nutzungen der SaaS investieren kann.

5.2 Für die erwerbbaren Credits gilt das jeweils aktuelle Preisverzeichnis.

5.3 Die endgültigen Credit-Kosten für eine Analyse richten sich jeweils nach Datenmenge und Nutzereinstellungen und werden während des Anlegens eines Projektes im Project Wizard angezeigt.

5.4 Erworbene Credits sind jeweils ein Jahr lang gültig. Ungenutzte Credits verfallen nach Ablauf dieses Zeitraums.

5.5 Für die Zahlungsabwicklung hinsichtlich des Erwerbs von Credits ist ausschließlich die Stripe Inc. zuständig. Die Zahlung erfolgt über das Zahlungssystem von Stripe Inc. Sie wird sofort mit Erwerb der Credits fällig.

§ 6 Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Cauliflower behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z. B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von Cauliflower an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung in Textform erfolgen.

6.2 Cauliflower kann nach Ablauf der Testphase die Einzel- oder Gesamtpreise der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5 %, so kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Verlängerungszeitraums in Textform kündigen.

6.3 Cauliflower ist auch im Übrigen berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen an diesen Vertragsbestimmung für die Zukunft anzuregen. Cauliflower wird dazu die aktualisierten Vertragsbedingungen in Textform an den Kunden übermitteln und um dessen Zustimmung bitten. Erteilt der Kunde diese, läuft das Vertragsverhältnis von diesem Zeitpunkt an zu den neuen Konditionen weiter. Die Zustimmung des Kunden gilt auch dann als erteilt, wenn dieser innerhalb von 60 Tagen nicht auf die Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen reagiert. Verweigert der Kunde die Zustimmung ausdrücklich, gilt das Vertragsverhältnis damit als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Vertragsbedingungen gekündigt.

§ 7 Weitere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

7.1 Der Kunde wird Cauliflower bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

7.2 Für die Nutzung der SaaS müssen die folgenden Systemvoraussetzungen beim Kunden bzw. den jeweiligen Nutzern erfüllt sein, für welche der Kunde die alleinige Verantwortung trägt: Ein unterstützter Browser (aktuell: Google Chrome, Mozilla Firefox, oder Microsoft Edge) muss installiert sein. Darüber hinaus müssen die Mindestvoraussetzungen des gewählten Browsers vom System erfüllt sein. Das Frontend der SaaS ist darauf ausgelegt, möglichst viele Auflösungen flexibel zu unterstützen. Die Lesbarkeit der Schriften und Darstellung verschiedener Elemente kann jedoch von Gerät zu Gerät abweichen und ist unter einer Auflösung von 1024x768 nicht mehr gewährleistet.

7.3 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten streng geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass Nutzer sowie sonstige Dritte, die von diesen Daten Kenntnis erlangen, dies in gleichem Umfang tun. Der Kunde hat insbesondere sein Passwort sicher zu gestalten und dieses sowie geschützte Bereiche der SaaS vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Er trägt insoweit das alleinige Risiko und wird, soweit erforderlich, auch seine Mitarbeiter und sonstige Beteiligte entsprechend anweisen.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm oder einem Nutzer verwendete Daten vor der Eingabe auf Viren und sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und nur solche Daten einzusetzen bzw. zuzulassen, die dem Stand der Technik entsprechend nach einer solchen Prüfung ungefährlich sind. Der Kunde hat dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

7.5 Der Kunde ist für den Inhalt der über seinen Account eingegebenen Daten allein verantwortlich. Cauliflower nimmt keinerlei Überprüfungen dieser Daten vor. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem ihm von Cauliflower zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen oder die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen oder ablegen zu lassen.

7.6 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für alle Cauliflower im Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.  

§ 8 Nutzungsrechte, Rechte Dritter, Haftungsfreistellung

8.1 Wenn und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages durch Tätigkeiten des Kunden bzw. Nutzers (insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten) im Zugriffsbereich von Cauliflower Datenbanken oder Datenbankwerte entstehen, so bleibt der Kunde bzw. der jeweilige Nutzer auch nach Vertragsende deren Eigentümer. Der Kunde räumt Cauliflower jedoch hiermit für die Zwecke der Vertragsdurchführung das einfache und übertragbare Recht ein, die über seinen Account erstellten Datenbanken und Datenbankwertke zu vervielfältigen, zu verbreiten und wiederzugeben, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Cauliflower ist in diesem Zusammenhang auch berechtigt, diese Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Cauliflower ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

8.2 Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der über seinen Account eingegebenen Daten sowie der gegebenenfalls entstehenden Datenbanken und Datenbankwerke über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte verfügt und dass der vertragsgemäßen Nutzung dieser Inhalte keinerlei Rechte Dritter entgegenstehen. Er lässt sich die erforderlichen Rechte gegebenfalls ordnungsgemäß einräumen und stellt Cauliflower auch insoweit von der Haftung frei.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, Cauliflower von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SaaS über den Account des Kunden beruhen oder aufgrund einer sonstigen von ihm zu vertretenden Verletzung der Vertragspflichten entstehen. Erkennt der Kunde oder muss er seiner Sorgfaltspflicht entsprechend erkennen, dass eine Rechtsverletzung droht, hat er dies Cauliflower unverzüglich anzuzeigen.

§ 9 Pauschalierter Schadensersatz

Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde an Cauliflower einen pauschalen Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung über für diese Leistung geltenden Credit-Werte angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Cauliflower bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 10 Störungsmanagement, Gewährleistung

10.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in der SaaS unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Cauliflower gewährleistet ferner nicht nicht die Erfüllung der individuellen (insbesondere wirtschaftlichen) Anforderungen des Kunden. Cauliflower gewährleistet jedoch, dass die SaaS grundsätzlich einsetzbar ist.

10.2 Im Falle einer Störung hat der Kunde zunächst seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Stellt er danach eine außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegende Störung fest (z. B. Störungen der Systemverfügbarkeit, Funktionsstörungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Software), so ist er verpflichtet, diese unverzüglich und unter detaillierter Beschreibung des jeweiligen Fehlers per E-Mail an issue@cauliflower.ai zu melden. Die nachfolgenden Rechte stehen dem Kunden nur im Falle einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung nach dieser Ziffer zu.

10.3 Cauliflower wird auf diesem Wege eingegangene, ordnungsgemäße Störungsmeldungen während der üblichen Geschäftszeiten (Mo - Fr jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr) entgegennehmen, den nachfolgend genannten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die sich daraus jeweils ergebenden nachfolgend genannten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen:

Kategorie (I): Schwerwiegende Störung

Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, welcher die Nutzung der SaaS auf die unter § 2 dieser Vereinbarung beschriebene Weise unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

Kategorie (II): Leichte Störung

Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, welcher die Nutzung der Software durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass jedoch eine schwerwiegende Störung vorliegt.

Kategorie (III): Sonstige Meldung

(Störungs-)meldungen, die nicht in die Kategorien (I) oder (II) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden von Cauliflower nur nach den dafür mit dem Kunden eigens getroffenen Vereinbarungen behandelt.

10.4 Bei ordnungsgemäßen Meldungen über schwerwiegende Störungen (I) und leichte Störungen (II) wird Cauliflower so schnell wie im üblichen Geschäftsgang möglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt Cauliflower dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird Cauliflower entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem ggf. verantwortlichen Dritten mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

10.5 Gewährleistungsansprüche nach diesem Abschnitt entstehen, wenn sich während der Laufzeit dieses Vertrages eine reproduzierbare Störung der Kategorien (I) oder (II) zeigt, welche vom Kunden ordnungsgemäß gemeldet wird. Cauliflower kann in diesen Fällen zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann Cauliflower dem Kunden eine neue Version der SaaS zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn Cauliflower eine alternative Lösung zu der fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht.

10.6 Wenn eine Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist, kann Cauliflower die Gewährleitungspflicht auch durch die Gutschrift einer angemessenen Credit-Summe auf dem Kunden-Account erfüllen.

10.7 Soweit dies möglich ist, wird Cauliflower dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Fehlern, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen, zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen sodann unverzüglich übernehmen und Cauliflower etwaige bei deren Einsatz verbleibende Störungen unverzüglich erneut ordnungsgemäß melden.

10.8 Weitergehende Leistungen des Störungsmanagements (etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze vor Ort beim Kunden) sind nach dieser Vereinbarung nicht geschuldet. Diese sind gegebenenfalls vorab ausdrücklich zu vereinbaren.

10.9 Der Kunde ist verpflichtet, Cauliflower bei der Mängelbeseitigung unentgeltlich zu unterstützen, insbesondere Cauliflower alle zur Analyse und Behebung der Mängel erforderlichen Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

10.10 Eine gesonderte Vergütung für die Störungsbeseitigung durch Cauliflower schuldet der Kunde nicht. Hat der Kunde Cauliflower jedoch eine Störung angezeigt und stellt sich später heraus, dass die Störung nicht innerhalb des von Cauliflower verantworteten Datennetzes aufgetreten ist, kann Cauliflower dem Kunden die zur Störungserkennung und -Beseitigung erbrachten Leistungen zu den hierfür üblichen Stundensätzen in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde hätte auch bei Anstrengung aller erforderlicher Sorgfalt nicht erkennen können, dass die Störung außerhalb des Datennetzes von Cauliflower lag. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder eine unsachgemäße Nutzung über den Kunden-Account zurückzuführen sind, kann Cauliflower vom Kunden eine angemessene Vergütung für den dadurch entstandenen Aufwand verlangen.

§ 11 Haftungsausschlüsse

11.1 Cauliflower haftet für Schäden des Kunden, die von Cauliflower oder deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Cauliflower haftet ferner für Schäden des Kunden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Soweit nicht einer der in dieser Ziffer bezeichneten Fälle vorliegt, gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen.

11.2 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Vertrages beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.

11.3 Cauliflower hat eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1.000.000 € und eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Die vertragliche sowie deliktische Haftung von Cauliflower ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personen- und Sachschäden auf 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden auf 1.000.000 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

11.4 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der SaaS zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.

11.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von Cauliflower wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

11.6 Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Vertragsbedingungen sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden auch dann ausgeschlossen, wenn die SaaS nicht vertragsgemäß eingesetzt wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Störung nicht in kausalem Zusammenhang hiermit steht.

11.7 Cauliflower haftet nicht für Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, soweit diese durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden mit vertretbarem Aufwand vermeidbar gewesen wären.

11.8 Für Störungen an Telekommunikationsverbindungen sowie auf Leitungswegen innerhalb des Internet übernimmt Cauliflower keine Haftung.

11.9 Gewährleistungsansprüche gegen Cauliflower stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

11.10 Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten jeweils auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen von Cauliflower.

§ 12 Verjährung

Die Verjährungsfrist für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1 Soweit in diesen Vertragstext oder zwischen den Parteien auf sonstige Weise in Textform nichts anderes vereinbart ist, verpflichten sich die Vertragsparteien gegenseitig, die im Rahmen der Vertragslaufzeit  gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten und Informationen –, an denen ein erkennbares Geheimhaltungsinteresse besteht (vertrauliche Informationen), dauerhaft geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht zuvor ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt hat.

13.2 Von der Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 13.1 sind solche Informationen ausgenommen, die bereits öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Cauliflower ist außerdem berechtigt, von dieser Geheimhaltungspflicht abzuweichen, wenn und soweit dies zu Zwecken der Geltendmachung oder Abwehr von rechtlichen Ansprüchen erforderlich ist.

§ 14 Datenschutz

14.1 Die Parteien werden die gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DS-GVO) beachten.  

14.2 Der Kunde arbeitet ausschließlich mit seinen eigenen Daten und ist für sämtliche von ihm verwendeten Daten und Inhalte sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Cauliflower hat weder die technischen Möglichkeiten noch ein Interesse daran, die vom Kunden oder dessen Accountnutzer erhobenen und im Rahmen der SaaS genutzten Daten einzusehen. Cauliflower nimmt von diesen Daten und Inhalten keine Kenntnis und prüft diese nicht.

14.3 Soweit über den Account des Kunden personenbezogene Daten erhoben, genutzt und/oder verarbeitet werden, steht der Kunde allein dafür ein, dass er dazu nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Der Kunde bleibt diesbezüglich auch im datenschutzrechtlichen Sinne der alleinige Verantwortliche. Bitte beachten Sie, dass Sie Cauliflower grundsätzlich nur für Texte nutzen dürfen, die personenbezogene Daten jeglicher Art enthalten, wenn Sie mit uns eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen haben. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass zwischen Ihnen vor der ersten Datenverarbeitung ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen wird.

14.4 Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden, dass Cauliflower auf Datensätze des Kunden zugreift. Der Zugriff kann über ein Web-Meeting mit dem Kunden oder per Datenbankanalyse erfolgen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

14.5 Die über den Kundenaccount zur Analyse eingegebenen und gespeicherten Daten werden für die Dauer der Existenz eines Projekts auf einer Datenbank abrufbar gehalten. Nach Ablauf einer Inaktivitätsperiode von 12 Monaten kann es auch ohne Löschung eines Projektes zur Löschung inaktiver Daten aus dieser Datenbank kommen. Cauliflower wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig vor der Löschung in Textform auf die bevorstehende Löschung hinweisen, sodass dieser die gegebenenfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann.

14.6 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von Cauliflower jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Nach Beendigung der Zusammenarbeit wird Cauliflower die gespeicherten Daten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen löschen.

§ 15 Beauftragung Dritter, Abtretung, Aufrechnung

15.1 Cauliflower ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

15.2 Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit vorheriger Zustimmung von Cauliflower in Textform zulässig.

15.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Cauliflower mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von Cauliflower unbestrittene Ansprüche handelt.

§ 16 Vertragslaufzeit und Beendigung, Sperrung und Löschung des Accounts

16.1 Der Vertrag wird auf auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des laufenden Vertragsmonats gekündigt werden. Er endet automatisch, wenn der Kunde über einen Zeitraum von drei Monaten keine Aktivitäten auf seinem Account vornimmt. In diesem Fall wird Cauliflower den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Ablauf der drei Monate, in Textform über die bevorstehende Beendigung informieren und ihm Gelegenheit zur Abwendung der Beendigung geben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird der Account gelöscht.

16.2 Der Vertrag endet auch dann automatisch, wenn der Kunde während der ersten 30 Tage (Testphase) keinerlei Nutzungsaktivitäten über seinen Account vornimmt.

16.3 Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Insbesondere bleibt den Parteien die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für Cauliflower insbesondere vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz schriftlicher Mahnung und setzung einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS in erhelblicher und/oder andauernder Weise verletzt. Cauliflower behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

16.4 Cauliflower kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen oder den Vertrag kündigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet. In diesem Fall kann Cauliflower den Zugriff auf die vertraglich vereinbarten Leistungen sperren. Vor der Sperrung des Zugriffs hat Cauliflower den Kunden umfassend hierüber zu informieren und ihm eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Einen Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann Cauliflower nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung in angemessenem Umfang unterbunden hat. Der Anspruch von Cauliflower auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

16.5 Sämtliche Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 17 Löschung des Accounts, Datensicherung

Nach Beendigung des Vertrages wird Cauliflower sämtliche Daten des Kunden löschen, soweit Cauliflower nicht ein berechtigtes Interesse an der Zurückbehaltung hat. Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages bzw. einzelner Projekte seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf die in die SaaS eingegebenen Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages regelmäßig nicht mehr gegeben sein. Soweit in diesem Vertragstext nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, obliegt es allein dem Kunden, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass seine Daten nach der Löschung von der Cloud nicht unwiederbringlich verloren sind.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Ausschließlicher Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang dieser Vereinbarung ist Hamburg.

18.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

18.3 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu diesem Vertrag sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine andere Form zwingend vorgeschrieben oder in dieser Vereinbarung etwas Abweichendes geregelt ist. Das gilt auch für die Änderung oder Abbedingung des Text- bzw. Schriftformerfordernisses.

18.4 Sollten sich einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um die unwirksame Regelung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen in zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

Stand dieser Nutzungsbedingungen: December, 16 2021